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   BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 304.95   

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BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 304.95 (https://dejure.org/1995,22209)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1995 - 7 B 304.95 (https://dejure.org/1995,22209)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1995 - 7 B 304.95 (https://dejure.org/1995,22209)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Restitutionsberechtigung im Sinne von § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG) - Maß der Klärung der Berechtigtenstellung eines Anmelders für den Erfolg seines Rechtsmittels gegen einen Investitionsvorrangbescheid

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 304.95
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht im einzelnen geklärte Fragestellung, in welchem Maß die Berechtigtenstellung eines Anmelders für den Erfolg seines Rechtsmittels gegen einen Investitionsvorrangbescheid bereits geklärt sein muß (vgl. BVerwGE 91, 334 [BVerwG 18.12.1992 - 7 C 16/92]), hat jedenfalls eine Eingrenzung durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 55.93 - (Buchholz 112 § 3 a VermG Nr. 2) erfahren; hiernach wird der Anmelder eines Rückübertragungsanspruchs durch eine den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffende rechtswidrige Investitionsbescheinigung (nur) dann in seinen Rechten verletzt, wenn nach dem jeweiligen Stand des Rückübertragungsverfahrens (zumindest) die ernsthafte Möglichkeit besteht, daß der Anspruch begründet ist.
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 304.95
    Da die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Klägerin sei nicht restitutionsberechtigt, das angefochtene Urteil selbständig trägt, kommt es auf das Vorbringen der Beschwerde, das sich gegen weitere vom Verwaltungsgericht für die Abweisung der Klage angeführte Gründe richtet, nicht weiter an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 55.93

    Anwendung des § 3a Vermögensgesetz (VermG) auf bereits eingeleitete Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 304.95
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht im einzelnen geklärte Fragestellung, in welchem Maß die Berechtigtenstellung eines Anmelders für den Erfolg seines Rechtsmittels gegen einen Investitionsvorrangbescheid bereits geklärt sein muß (vgl. BVerwGE 91, 334 [BVerwG 18.12.1992 - 7 C 16/92]), hat jedenfalls eine Eingrenzung durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 55.93 - (Buchholz 112 § 3 a VermG Nr. 2) erfahren; hiernach wird der Anmelder eines Rückübertragungsanspruchs durch eine den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffende rechtswidrige Investitionsbescheinigung (nur) dann in seinen Rechten verletzt, wenn nach dem jeweiligen Stand des Rückübertragungsverfahrens (zumindest) die ernsthafte Möglichkeit besteht, daß der Anspruch begründet ist.
  • VG Leipzig, 21.03.2001 - 3 K 433/00

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides; Glaubhaftmachung der

    Hinsichtlich der Glaubhaftmachung ist zu verlangen, dass zumindest die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Rückübertragungsanspruch begründet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1994 - 7 C 55.93 - Urt. v. 16.8.1995, - 7 B 304.95 -).
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